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Die Gemeindebücherei ist eine gemeinnützige
öffentliche Einrichtung, die jedermann sowohl als Lesesaal
wie zur
Entleihe von Medien zur Verfügung steht.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ist die
Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten
notwendig.
Dies gilt nicht bei der Büchereibenutzung im Rahmen der Schulausleihe.
Jede/r Benutzer/in erhält einen Büchereiausweis, der nicht übertragbar
ist.
Die Leihfrist für Bücher, Hörbücher und Spiele beträgt 4 Wochen,
für DVD und Zeitschriften 2 Wochen.
Eine zweimalige Verlängerung dieser Leihfrist um den gleichen Zeitraum
für Bücher, Hörbücher und Spiele ist möglich,
sofern keine
Vorbestellungen auf die betreffenden Medien vorliegen.
Bücher, die sich nicht im Bestand der Gemeindebücherei im alten Pfarrhof
befinden, können im Rahmen und unter Berücksichtigung
der geltenden Richtlinien des Bayerischen Leihverkehrs besorgt werden.
Die Fernleihgebühr beträgt 3 € je Buch.
Benutzungs- und Ausleihgebühren:
◊ Der Leserausweis kostet einmalig 3,-- €
◊ Die jährliche Verwaltungsgebühr beträgt:
für Erwachsene 8,-- €
für Familien
10,-- €
für Jugendliche ab 14 Jahren, Auszubildende,
Studenten,
Rentner und Sozialhilfeempfänger
4,-- €
für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
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◊ Kurgäste zahlen pro entliehenem Medium ein Pfand von
3,-- €, das bei Rückgabe der Medien erstattet wird.
Kurgäste brauchen keine Leserausweis- und Verwaltungsgebühr bezahlen.
◊ Bei Überschreitung der Leihfrist werden - nach einer
Kulanzzeit von 3 Tagen - pro Medium
und
pro Woche € 0,25
fällig.
Die ausgeliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln.
Das
Weiterverleihen an Dritte oder das ständige Ausleihen ein- und desselben
Mediums ist untersagt.
Für verlorene, beschmutzte oder beschädigte Medien hat der/die
Benutzer/in Ersatz in Höhe des Zeitwertes oder des
Wiederbeschaffungswertes zu leisten.
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